WISSENSWERTES

Gesetzliche Infos:

Hundeführ(er)schein (Wien)

Seit 01.07.2010 gilt für Wien der Hundeführschein (wobei die Übergangsfrist für Wiener Tierhalter, die bereits einen "Kampfhund" besitzen, mit 30.06.2011 bereits abgelaufen ist).

 

Halter bestimmter, gelisteter Rassen (u.a. Rottweiler, Staffordshire Terrier oder Bullterrier) müssen eine Prüfung ablegen, um zu zeigen, dass sie im Umgang mit ihrem Hund geschult sind. Bei Nichteinhaltung drohen saftige Geldstrafen!

Chippflicht (Österreich)

CHIPPFLICHT FÜR ALLE HUNDE

  1. Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gechippt bzw. registriert sein.
  2. Alle Hunde müssen sowohl bei einer Datenbank als auch der amtlichen österreichischen Hundedatenbank (HDB) gemeldet sein.

Sollte Ihr Hund noch keinen Chip besitzen, noch bei keiner Datenbank registriert sein bzw. die erforderlichen Daten zur Weiterleitung an die amtliche Hundedatenbank noch nicht erfasst sein, holen Sie das bitte umgehend nach - im Zweifelsfall setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen gerne weiter!


Sachkundenachweis (Niederösterreich)

Nach dem NÖ Hundehaltegesetz in Verbindung mit der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 ist für das Halten von Hunden ein

  • allgemeiner Sachkundenachweis erforderlich (NÖ HUNDEPASS mit TEIL 1 + TEIL 2).

Teil 1 beinhaltet eine einstündige Information eines Tierarztes bzw. einer Tierärztin über die Gesundheit von Hunden und die Auswirkung von Krankheiten.

Teil 2 beinhaltet eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person über das Wesen und das (Sozial-) Verhalten eines Hundes.

BEMERKUNG:

Die Gemeinden (so auch die Gemeinde Eggendorf) bieten diesen Sachkundenachweis in regelmäßigen Abständen in Form von Vorträgen an, bitte nutzen Sie diese Angebote!

  • Der erweiterte Sachkundenachweis bezieht sich auf Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (entspricht in etwa den gelisteten Hunden in Wien) und auf auffällige Hunde.

Dieser erweiterte Sachkundenachweis beinhaltet einen allgemeinen Teil (Dauer von mind. 4 Stunden) u.a. über Haltung, Wesen und (Lern-) Verhalten des Hundes sowie einen praktischen Teil (Dauer von zumind. 6 Stunden) u.a. über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen.
Nach der Teinahme muß eine Sachkundeprüfung erfolgen, danach erhält man die erforderliche Bestätigung

Wiener Sachkundenachweis

Seit 01.07.2019 müssen Sie bei der Anmeldung eines Hundes einen Sachkundenachweis vorlegen

Seit 1. Juli 2019 müssen Sie bei der Neuanmeldung eines Hundes den Sachkundenachweis vorlegen. Der Sachkundekurs ist verpflichtend und dauert mindestens 4 Stunden.
Kosten: ca. 40 Euro

Ausnahme: Sie haben in den letzten 2 Jahren bereits einen Hund gehalten

 

Mehr dazu >


Gesundheitliche Infos:

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Toxoplasmose
Die Broschüre der Fa. Laboklin gibt Ihnen Informationen über diese Krankheit
rt_katze_toxoplasmose.pdf
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Ist da der Wurm drin?
Die Broschüre der Fa. Laboklin gibt Ihnen Informationen über den Wurmbefall
rt_wurm_drin.pdf
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